Der Vorsitzende des SCL74 e.V. verschiebt im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand die am 27.3.2020 angesetzte Mitgliederversammlung bis auf weiteres. Die satzungsgemäße Pflicht ( im 1. Quartal des Jahres) muss den geforderten Verhaltensmaßnahmen der Gesundheitsbehörden bezüglich der momentan grassierenden Coronavirusepidemie außer Kraft gesetzt werden. Unser Verein betrachtet diese Maßnahmen als unbedingt erforderlich.
Die Mitgliederversammlung wird nachgeholt, wenn die Bedingungen es erlauben. Bis dahin versehen die amtierenden Personen des Vorstandes ihre Ämter.